Diese Skulptur wurde im Mai 1991 von ihrem Standort im burgenländischen Großhöflein entwendet und ist seither nicht wieder aufgetaucht.
Auszug aus BF Magazin, 3. Juli 1991, S. 29: “Finderlohn”
Für Hinweise, die zum Auffinden des Kunstwerks führen, ist ein Finderlohn von 1000 Euro ausgesetzt.
Informationen erbeten an: nachlass@gotthard-muhr.at